Geltungsbereich

1Vorliegende allgemeine Geschäftsbedingungen («AGB») sind anwendbar auf sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der CritSecurity – Barrera («CritSecurity») mit deren Vertragspartnern. Sie erlangen Verbindlichkeit durch mündlichen resp. Schriftlichen Vertragsschluss mit CritSecurity.

2Individuelle Vereinbarungen, welche von vorliegenden AGB abweichen, gehen diesen vor.

Leistungen

1CritSecurity bietet Produkte und Dienstleistungen im Bereich der IT und IT-Security an.

2Sämtliche Dienstleistungen werden von CritSecurity mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführt.

3CritSecurity ist berechtigt, zur Erfüllung der Leistungen Hilfspersonen beizuziehen, wenn es bei der Leistung auf die Persönlichkeit von CritSecurity nicht ankommt.

Erfüllungsort

Als Erfüllungsort gilt der Sitz von CritSecurity.

Preise und Zahlungsbedingungen

1Die Preise der von CritSecurity zu erbringenden Leistungen werden jeweils in der Offerte festgelegt. Mangels anderweitiger Vereinbarung gelten die von CritSecurity publizierten Tarife. Die Preise verstehen sich mangels ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarung exklusive Mehrwertsteuer sowie sämtlichen weiteren Abgaben auf die von CritSecurity zu entrichtenden Leistungen. Aus den Leistungen von CritSecurity entstandene Steuern und Abgaben sind vom Kunden zu tragen.

2Spesen und Reisekosten sind im Preis nicht inbegriffen und können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

3Sämtliche Rechnungen für Leistungen von CritSecurity sind innert 10 Tagen ab Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlung nach Fälligkeit ist CritSecurity ohne vorgängige Mahnug berechtigt, einen Verzugszins von 5% p.a. in Rechnung zu stellen.

4CritSecurity behält sich das Recht vor, dem Kunden von diesem zu verantwortende Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen.

Vertragsänderungen

CritSecurity und deren Vertragspartner können vor dessen Beendigung jederzeit Änderungen am Vertrag vornehmen. Jede Änderung ist von sämtlichen am Vertrag beteiligten Parteien zu genehmigen und erfordert Schriftlichkeit.

Termine und Fristen

CritSecurity bemüht sich, vereinbarte Termine und Fristen einzuhalten. Vereinbarte Termine und Fristen sind allerdings unverbindlich. CritSecurity kann Lieferzeiten bei Veränderung der für die Lieferung relevanten Umstände in angemessener Weise verlängern. Verzögert sich die Leistung von CritSecurity, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Haftung aufgrund der Nichteinhaltung vereinbarter Fristen und Termine ist ausgeschlossen.

Verzug

Befindet sich der Kunde mit seiner Leistung in Verzug, ist CritSecurity berechtigt, sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen an entsprechenden Kunden zurückzuhalten. Zudem ist CritSecurity berechtigt, ohne weitere Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten. Allfällige Schadenersatzforderungen im Falle eines Rücktritts vom Vertrag durch CritSecurity sowie im Falle des Festhaltens am Vertrag bleiben vorbehalten.

Gläubigerverzug

Gerät ein Vertragspartner mit der Annahme der durch CritSecurity zu erbringenden Leistung in Verzug, geht die Gefahr eines Untergangs der Leistung sofort auf den Gläubiger über.

Gewährleistung

1CritSecurity haftet für Mängel an Produkten und Dienstleistungen, welche im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhanden waren und fristgerecht schriftlich gerügt werden. Für versteckte Mängel haftet CritSecurity dann, wenn diese innerhalb einer Frist von höchstens 12 Monaten entdeckt und gerügt werden.

2Der Kunde ist verpflichtet, die von CritSecurity erbrachten Leistungen unmittelbar, spätestens jedoch innert 7 Tagen zu prüfen und entdeckte Mängel sofort zu rügen.

3Versteckte Mängel sind unmittelbar, spätestens jedoch innert 7 Tagen nach Entdecken des Mangels zu rügen.

4Wird die rechtzeitige Prüfung und/oder Rüge eines Mangels versäumt, gilt dieser als genehmigt.

5Besteht ein Mangel an ausgeführten Reparaturarbeiten, gewährt CritSecurity eine Herabsetzung des Preises in Höhe des Minderwerts. Bei einem Mangel an von CritSecurity erstellten Produkten, hat der Kunde Anspruch auf die unentgeltliche Verbesserung des Produkts. Besteht ein Mangel an von CritSecurity verkaufter Gattungsware, gewährt CritSecurity nach Möglichkeit Ersatzlieferung des mangelhaften Produkts.

Haftung

1CritSecurity haftet ausschliesslich für vorsätzlich und grobfahrlässig verursachte unmittelbare oder mittelbare Schäden (einschliesslich Folgeschäden) im vom Kunden nachgewiesenen Umfang. Jegliche weitere Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

2Die Haftung für sämtliche durch befugterweise beigezogene Hilfspersonen verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Geschädigte Parteien haben entsprechende Schäden gegenüber den Hilfspersonen geltend zu machen.

Verrechnung durch den Kunden

Die Verrechnung steht dem Kunden ausschliesslich zu, wenn die Verrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Verrechnungserklärung hat schriftlich zu erfolgen und ist durch CritSecurity zu bestätigen.

Abtretung

1Die Abtretung einer Forderung gegen CritSecurity ist ausschliesslich mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch CritSecurity zulässig.

2CritSecurity ist berechtigt, Forderungen gegenüber Kunden beliebig an Dritte abzutreten.

Vertraulichkeit

Vertragspartner von CritSecurity haben sämtliche, im Rahmen der Tätigkeit von und/oder mit CritSecurity, nicht öffentlich zugängliche Informationen vertraulich zu behandeln. Insbesondere dürfen solche Informationen nicht an Dritte weitergegeben werden. Vertragspartner haben sicherzustellen, dass deren Mitarbeiter, Geschäftspartner sowie sonstige Dritte, eine Verschwiegenheitspflicht bezüglich vertraulicher Informationen trifft.

Teilnichtigkeit

Bei Nichtigkeit oder Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB und/oder eines Vertrages gilt der übrige Teil der AGB und/oder des Vertrages weiter.

Rechtswahl und Gerichtsstand

1Anwendbar auf sämtliche Verträge ist schweizerisches Recht; die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen.

2Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.